Zum Inhalt springen
24-Stunden-Notdienst: 07082 420060

Leistung

Brandwarnanlagen & Rauchmelder

Gefährlich wird ein Brand meist nicht durch das Feuer, sondern durch den Rauch – und der kommt lautlos. Wer schläft, riecht nichts. Ein Melder, der rechtzeitig anschlägt, ist deshalb die wirksamste und mit Abstand günstigste Sicherheitstechnik überhaupt. Vorausgesetzt, er hängt an der richtigen Stelle und funktioniert noch.

Die Pflicht in Baden-Württemberg

Die Landesbauordnung schreibt Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren vor, über die Aufenthaltsräume ins Freie führen. Das gilt für Neubauten wie für Bestandswohnungen. Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich, für die Betriebsbereitschaft der unmittelbare Besitzer – also in der Regel die Mieterin oder der Mieter, sofern der Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernommen hat. Für Vermieter und Hausverwaltungen heißt das vor allem: Es braucht einen Nachweis, dass die Melder vorhanden und geprüft sind.

Was wir einbauen

Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Geprüfte Geräte mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie – kein Batteriewechsel, kein Piepen um drei Uhr nachts.

Funkvernetzte Melder

Schlägt ein Melder an, warnen alle. Entscheidend in mehrgeschossigen Häusern, wo ein Alarm im Keller oben sonst niemand hört.

Wärmemelder

Für Küche, Werkstatt und Garage: Dort löst Rauch oder Wasserdampf im Alltag ständig Fehlalarme aus, Hitze dagegen nicht.

Kohlenmonoxidmelder

CO ist geruchlos und wird von Rauchmeldern nicht erfasst. Sinnvoll überall dort, wo Gastherme, Kamin oder Pelletofen stehen.

Brandwarnanlagen (DIN VDE V 0826-2)

Die Stufe zwischen einzelnem Melder und großer Brandmeldeanlage – mit Zentrale, Handmeldern und Signalgebern. Gedacht für Kitas, Pflegeeinrichtungen, Beherbergung und kleinere Betriebe.

Weiterleitung im Alarmfall

Auf Wunsch Meldung aufs Smartphone oder Aufschaltung auf eine Leitstelle – damit auch dann jemand reagiert, wenn niemand im Gebäude ist.

Rauchwarnmelder oder Brandwarnanlage?

Ein Rauchwarnmelder warnt die Menschen im Raum, mehr nicht. Das genügt in Wohnungen und kleinen Einheiten. Sobald aber mehrere Bereiche zusammenhängen, Menschen betreut werden oder Sachwerte im Spiel sind, braucht es eine Anlage mit Zentrale: Sie zeigt an, wo es brennt, alarmiert das ganze Gebäude und kann weitermelden. Was in Ihrem Fall angemessen ist, klären wir bei der Begehung – nicht am Telefon und nicht nach Pauschale.

Jährliche Inspektion

Die DIN 14676 verlangt eine Inspektion im Abstand von höchstens 15 Monaten: Umfeld frei, Rauchöffnungen nicht zugesetzt, Funktion geprüft, Verschmutzung kontrolliert. Wir übernehmen das für ganze Objekte, protokollieren jede Wohnung einzeln und erinnern Sie an den nächsten Termin. Für Hausverwaltungen ist genau dieses Protokoll der Punkt, auf den es im Streitfall ankommt.

Größere Brandmeldeanlagen

Normgerechte Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr sind ein eigenes Thema mit eigener Zertifizierungspflicht. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen offen, was wir selbst machen und wo wir Sie an einen Fachplaner weitergeben.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr Objekt.

Ob einzelner Zylinder oder komplettes Sicherheitskonzept: Wir schauen uns die Situation an und schlagen vor, was tatsächlich sinnvoll ist – ohne Paketdenken.

Im Notfall rund um die Uhr erreichbar: 07082 420060

Jetzt anrufenAnfrage senden